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Ratgeber · 01.09.2026

Rattengift-Verbot 2026: was jetzt noch erlaubt ist

Seit 25.04.2026 kein Verkauf an Privatleute, ab 22.10.2026 auch keine Anwendung mehr: die Fristen, die Gründe — und warum ein Fachbetrieb wöchentlich nachkontrolliert.

Wer in diesem Jahr Rattengift kaufen wollte, stand irgendwann vor einem leeren Regal. Das ist kein Lieferengpass, sondern das Ende einer Entwicklung, die dreizehn Jahre gedauert hat. Zwei Daten sind dabei die wichtigen: Seit dem 25. April 2026 darf der Handel gerinnungshemmende Rattengifte nicht mehr an Privatleute abgeben, und am 22. Oktober 2026 endet die Frist, in der zu Hause noch vorhandene Reste aufgebraucht werden dürfen. Danach ist die Anwendung durch Privatpersonen nicht mehr zulässig.

Die drei Daten, um die es geht

  • 25. April 2026 — Abgabestopp. Baumarkt, Gartencenter und Onlinehandel dürfen gerinnungshemmende Rodentizide nicht mehr an nicht-berufsmäßige Verwender abgeben.
  • 30. Juni 2026 — Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung. Giftköder dürfen nicht mehr vorbeugend oder zur bloßen Überwachung ausliegen. Erlaubt ist Gift nur noch, wenn ein Befall vorher nachgewiesen wurde. Das betrifft vor allem Betriebe, die jahrelang dauerhaft bestückte Boxen stehen hatten.
  • 22. Oktober 2026 — Ende der Aufbrauchfrist. 180 Tage nach dem Abgabestopp. Bis dahin dürfen rechtmäßig gekaufte Restbestände von Privatleuten noch verwendet werden, danach nicht mehr.

Für uns als Fachbetrieb ändert sich am Zugang nichts: Gerinnungshemmende Rodentizide bleiben für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde zugelassen. Was sich für alle geändert hat, ist die Art, wie sie eingesetzt werden dürfen — dazu weiter unten.

Warum überhaupt? Vier Gründe, die zusammenkommen

Grundlage ist die europäische Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012, umgesetzt über die Zulassungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Kern des Problems liegt in der Wirkweise selbst:

  • Sekundärvergiftung. Gerinnungshemmer wirken langsam — das vergiftete Tier lebt noch Tage und wird in dieser Zeit zur leichten Beute. Der Wirkstoff wandert weiter in Greifvögel, Füchse, Marder, Igel und in Haustiere. Rückstände lassen sich inzwischen in einem großen Teil der untersuchten Wildtiere nachweisen.
  • Anreicherung in der Umwelt. Die Wirkstoffe sind schwer abbaubar und reichern sich an. Fachlich heißen solche Stoffe PBT — persistent, bioakkumulierend, toxisch. Über Kanalisation und Gewässerränder gelangen sie in Sedimente und Fische.
  • Unfälle im Haushalt. Offen ausgelegtes Gift trifft regelmäßig Kinder und Haustiere. Ein Hund, der einen vergifteten Köder oder eine vergiftete Maus frisst, ist ein Notfall.
  • Resistenzen. In Teilen Deutschlands sind Wanderratten gegen bestimmte Wirkstoffe unempfindlich. Falsch dosiertes oder zu kurz ausgelegtes Gift züchtet diese Unempfindlichkeit weiter — jede erfolglose Laienbekämpfung macht die nächste schwieriger.

Der Gesetzgeber hat daraus nicht „Gift verbieten" gemacht, sondern „Gift nur noch dort, wo jemand weiß, was er tut, und nur so lange wie nötig".

Seit wann eigentlich? Der Weg dahin

Das Jahr 2026 ist der Schlusspunkt, nicht der Anfang:

  • Ab 2012/2013 wurden die Zulassungen der Rodentizide europaweit überarbeitet. Die besonders wirksamen Gerinnungshemmer der zweiten Generation wurden auf geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkundenachweis beschränkt. Für Privatleute waren sie ab da nicht mehr erhältlich.
  • Gleichzeitig kamen die Anwendungsauflagen: Köder nur in manipulationssicheren Boxen, besondere Regeln in der Nähe von Gewässern und in der Kanalisation, Dokumentationspflicht.
  • Für Privatleute blieben Mittel der ersten Generation übrig — schwächer, aber im Haus und direkt am Gebäude frei verkäuflich. Das war jahrelang das, was im Baumarktregal stand.
  • 2026 endet auch das. Die Zulassungen dieser Produkte für nicht-berufsmäßige Verwender wurden nicht verlängert. Damit gibt es in Deutschland kein frei verkäufliches gerinnungshemmendes Rattengift mehr.

Was Privatleute jetzt noch dürfen

  • Schlagfallen. Weiterhin erlaubt und bei einzelnen Tieren durchaus wirksam. Sie müssen so aufgestellt werden, dass Kinder und Haustiere nicht herankommen, und sie gehören täglich kontrolliert.
  • Lebendfallen. Erlaubt, aber mit einer Pflicht, die viele übersehen: Nach dem Tierschutzgesetz muss eine Lebendfalle so oft kontrolliert werden, dass ein gefangenes Tier nicht leidet — in der Praxis heißt das mindestens täglich, besser zweimal. Und das gefangene Tier darf nicht einfach irgendwo ausgesetzt werden.
  • Zugänge schließen. Der wirksamste Schritt und der einzige, der dauerhaft hilft. Eine Hausmaus passt durch etwa sechs Millimeter, eine Ratte durch etwa zwanzig. Edelstahlwolle, feines Metallgitter, Blech an Rohrdurchführungen, Bürstendichtungen an Türen — alles, was sich nicht durchnagen lässt.
  • Nahrung entziehen. Vorräte und Tierfutter in feste Behälter, Müll geschlossen, Vogelfutter im Winter dosiert.

Was nicht hilft: Ultraschallgeräte, Duftstoffe, Hausmittel. Und was gefährlich ist: Restbestände nach dem 22. Oktober weiter zu verwenden oder Gift aus dem Ausland zu bestellen. Beides ist nicht erlaubt, und im Schadensfall — vergifteter Hund, vergifteter Nachbarskater — steht man allein da.

Warum wir wöchentlich nachkontrollieren müssen

Das ist der Teil, der Kunden am häufigsten überrascht: Ein Fachbetrieb legt nicht Gift aus und kommt in vier Wochen wieder. Die Zulassungsbestimmungen geben einen festen Rhythmus vor:

  • Erste Kontrolle nach drei bis fünf Tagen. Früher genügte eine Kontrolle nach 30 Tagen — das ist vorbei.
  • Danach wöchentlich bis der Befall getilgt ist.
  • Höchstens 35 Tage. Ist der Befall dann nicht beendet, muss die Lage neu beurteilt werden, statt weiter Gift nachzulegen.

Der Grund ist nicht Bürokratie, sondern ergibt sich aus jedem der vier Punkte weiter oben:

  • Tote Tiere müssen weg. Das ist der wirksamste Hebel gegen Sekundärvergiftung — ein Kadaver, der liegen bleibt, ist genau die Portion, die den Greifvogel trifft.
  • Köderannahme zeigt, ob es wirkt. Wird nichts angenommen, liegt der Köder falsch oder es ist gar kein Nagerbefall. Weiterlaufen zu lassen wäre Gift ohne Nutzen.
  • Die 35 Tage begrenzen die Menge. Kein Wirkstoff soll länger in der Umgebung liegen als für die Tilgung nötig — das ist der ganze Gedanke hinter der Neuregelung.
  • Resistenz wird sichtbar. Nimmt der Befall trotz angenommenem Köder nicht ab, ist der Wirkstoff der falsche. Das merkt man nur, wenn jemand hinschaut.

Jede dieser Kontrollen wird protokolliert: Datum, Köderstelle, Annahme, Maßnahme. Für Gewerbebetriebe ist genau dieses Protokoll der Teil, der im Audit zählt — für Privatkunden ist es der Nachweis, dass sauber gearbeitet wurde.

Was das für Betriebe bedeutet

Wer bisher dauerhaft bestückte Köderboxen als Vorbeugung stehen hatte, muss umstellen: Seit dem 30. Juni 2026 darf Gift nicht mehr befallsunabhängig ausliegen — weder vorbeugend noch zur Überwachung. Die laufende Überwachung muss also giftfrei erfolgen, und Gift kommt erst zum Einsatz, wenn ein Befall nachgewiesen ist.

Das ist weniger dramatisch, als es klingt, wenn die Überwachung ohnehin etwas taugt. Wir arbeiten dafür mit giftfreien Monitoring-Systemen und funkgestützten Schlagfallen, die einen Fang sofort melden — der Nachweis ist damit sogar belastbarer als eine Box, in der monatelang ein unangetasteter Block lag. Wie das läuft, steht auf unserer Seite zum digitalen Monitoring.

Was wir machen, wenn Sie uns rufen

  • Befund vor Ort. Erst wird festgestellt, ob und was da ist — Kot, Laufwege, Nagespuren, Zugänge. Ohne nachgewiesenen Befall darf ohnehin kein Gift eingesetzt werden.
  • Verfahren und Festpreis stehen vor Beginn fest. Die üblichen Spannen stehen offen auf der Kostenseite, einschließlich der Nachkontrollen, die hier eben keine Zugabe sind, sondern Vorschrift.
  • Gesicherte Köderstationen dort, wo die Laufwege sind — nicht dort, wo Platz ist.
  • Kontrollen im vorgeschriebenen Takt, mit Protokoll.
  • Die baulichen Punkte benennen wir schriftlich. Solange der Zugang offen ist, rückt nach, und dann fängt alles von vorne an.

Wenn Sie unsicher sind, ob es überhaupt Nager sind: Ein Foto der Spuren reicht meistens zur Einordnung. Wir sagen Ihnen auch, wenn niemand kommen muss.

Stand: September 2026. Die genannten Fristen und Auflagen beruhen auf den Zulassungsentscheidungen der BAuA zu gerinnungshemmenden Rodentiziden und auf der EU-Biozidverordnung 528/2012.

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